Überregional : Dezernentin/ Dezernent (w/m/d) Besonderes Dienstrecht

  • veröffentlicht am 06.07.2026
  • Polizeibericht
  • Überregional

Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg trägt mit seinen ca. 7.300 Bediensteten im Leitungsbereich/ Behördenstab, der Direktion Besondere Dienste, dem Landeskriminalamt und den vier Polizeidirektionen zur Sicherheit der rund 2,6 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass unsere Polizeikräfte ihre Kernaufgaben erfolgreich erledigen können, ist eine professionelle und leistungsstarke Polizeiverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf aller administrativen Prozesse sorgt.

Im Stabsbereich Personal beim Behördenstab des Polizeipräsidiums ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Selle im höheren Verwaltungsdienst unbefristet zu besetzen: 

Dezernentin/ Dezernent (w/m/d) Besonderes Dienstrecht
(Vollzeit, bewertet bis Besoldungsgruppe A 14 BbgBesO bzw. bei Erfüllung der personen- und tätigkeitsbezogenen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L)
Dienstort: Potsdam

Ihre Aufgabenschwerpunkte umfassen insbesondere:

  • Beratung der Leitung des Sachbereiches Besonderes Dienstrecht/ Gesundheitsmanagement sowie Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen zur Führungsunterstützung
  • Abwesenheitsvertretung der Sachbereichsleitung
  • abschließende Bearbeitung von Disziplinar- und Regressangelegenheiten für das Polizeipräsidium und die Polizeidirektionen gemäß Zuständigkeit von besonderer Bedeutung
  • Widerspruchsbearbeitung in dienstrechtlichen Angelegenheiten des Polizeipräsidiums und der Polizeidirektionen gemäß Zuständigkeit bei Verfahren von besonderer Bedeutung
  • Bearbeitung von Klageverfahren und sonstigen arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren in dienstrechtlichen Angelegenheiten des Polizeipräsidiums und der Polizeidirektionen einschließlich der Vertretung vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten
  • fachliche Anleitung der mit den Disziplinar-, Widerspruchs- und Klageverfahren befassten Sachbearbeitenden
  • Fachaufsicht gegenüber den Polizeidirektionen in Disziplinar- und Regressangelegenheiten
  • Prüfung grundsätzlicher Fragen auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes
  • Zuständige Stelle für die Entscheidung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken

Das bringen Sie mit:

  • Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst aufgrund bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung
  • mehrjährige Erfahrung in der Verwaltung
  • umfassende Kenntnisse des öffentlichen Dienst- und Tarifrechts, insbesondere des Disziplinarrechts, sowie des Arbeits- und Beamtenrechts und des Personalvertretungsrechts
  • umfassende Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts.

Darüber hinaus erwarten wir:

  • ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • analytisches Denkvermögen
  • Motivationsfähigkeit
  • Konflikt- und Kritikfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • ausgeprägtes Entscheidungsvermögen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei der Behörde gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz abgefordert wird.

Wir bieten Ihnen:

  • einen unbefristeten Arbeitsplatz mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L)

oder wahlweise

  • die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Ernennung zur Regierungsrätin/ zum Regierungsrat (Bes.Gr. A 13 BbgBesO) bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen[1]

beziehungsweise

  • die statusgleiche Übernahme von Beamtinnen und Beamten bis zur Bes.Gr. A 14 BbgBesO

Darüber hinaus bieten wir:

  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) sowie die Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung nach Beendigung der Einarbeitungsphase
  • die kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
  • die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
  • (nur für Tarifbeschäftigte) betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt das Polizeipräsidium großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.

Das Polizeipräsidium fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.

Ihre besondere Verpflichtung sieht die Polizei des Landes Brandenburg in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Kontakt und Informationen

Für Fragen zum fachlichen Aufgabenbereich steht Ihnen Frau Borchert unter der Telefonnummer (0331) 283-3310 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Müller unter (0331) 283-3313.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Ausbildungsnachweisen sowie (Arbeits-)Zeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen bitte bis zum 31. Juli 2026

vorzugsweise an

bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de

oder postalisch an das

Polizeipräsidium Land Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Personal
Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam

 

Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personalführenden Stelle zu tätigen.

Wenn Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, dann kontaktieren Sie uns bitte zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.

Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.


[1] Vor der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe wird zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes eingeleitet.

 

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