Potsdam, Brandenburg an der Havel, Potsdam-Mittelmark, Havelland, Teltow-Fläming Überregional : Auf den Gewässern in Westbrandenburg wird es wieder voller

  • veröffentlicht am 10.04.2026
  • Polizeibericht
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Die Sonne lässt sich nach den wechselhaften Osterfeiertagen jetzt immer öfter blicken und auch die Temperaturen bringen immer mehr Frühlingsstimmung auf.

Das bedeutet auch: der Verkehr auf den Flüssen und Seen in Westbrandenburg nimmt wieder zu – und für die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West beginnt die einsatzreiche Jahreszeit.

In Westbrandenburg ereigneten sich im vergangenen Jahr 77 Schiffsunfälle, wovon 65 Unfälle die Sport- und zwölf Unfälle die Berufsschifffahrt betrafen. Dies stellt erfreulicherweise einen Rückgang zur Unfallzahl im Jahr zuvor dar (89 Schiffsunfälle: 75 Sport/14 Beruf). Jedoch kamen 2025 drei Menschen bei Schiffsunfällen ums Leben, zwei weitere wurden verletzt (2024: sechs verletzte Personen).

Hauptunfallursache sind Manövrierfehler. Kurz gesagt: viele Wassersportler kennen ihr Boot nicht richtig und haben zu wenig Erfahrung und zu wenig Streckenvorbereitung, bevor sie sich aufs Wasser begeben. Bei den Berufsschiffern sind ebenfalls Fehler bei der nautischen Führung ihres Schiffes häufig unfallursächlich.

Die Wasserschutzpolizei wird deshalb auch in diesem Jahr viele Kontrollen bei Freizeit- und Berufsskippern durchführen.

Kontrollschwerpunkt 1: Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel

EPHK Heiko Schmidt, Leiter WSP PD WestEPHK Heiko Schmidt, Leiter WSP PD West Der Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, Erster Polizeihauptkommissar Heiko Schmidt, betont: „Auch auf den Wasserstraßen sollte man die Finger von Alkohol und Drogen lassen!  Wer nicht fahrtauglich ist, gefährdet sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser. Daher wird die Wasserschutzpolizei bei ihren Kontrollen hierauf ein besonderes Augenmerk legen.“

Die Promillegrenzen auf dem Wasser sind analog zu denen im Straßenverkehr Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

Kontrollschwerpunkt 2: Aggressives und zu schnelles Fahren.

„Raser gefährden die Sicherheit auf dem Wasser – sowohl ihre eigene als auch die der anderen Verkehrsteilnehmer und Wassersportler. Gerade der Sog- und Wellenschlag erzeugt gefährliche Situationen für Schwimmer und auch für kleinere Wasserfahrzeuge. Mit vermehrten Geschwindigkeitskontrollen werden wir diese Gefährdungen ahnden und verhindern“, so der Leiter der Wasserschutzpolizei.

Gravierungstermine für Bootsmotoren

Außenbordmotoren sind nach wie vor ein beliebtes Diebesgut. Hier sollten die Eigentümer also unbedingt den richtigen Diebstahlschutz im Auge behalten.  Ganz besonders empfohlen, weil schon mehrfach erfolgreich bewährt, werden so genannte GPS-Tracker, die im Boot und am Motor versteckt angebracht werden sollten und im Falle eines Diebstahls ein Standort-Signal an den Eigentümer senden. Spezielle Motorenschlösser sind ebenfalls im Fachhandel erhältlich. Kleine Motoren sollten am besten nach jeder Fahrt abmontiert und sicher gelagert werden. Zudem bietet die Wasserschutzpolizei auch eine Gravierung der Motoren an. Dies erleichtert beim Wiederauffinden die Zuordnung des gestohlenen Motors oder schreckt die Diebe sogar ganz von ihrem Vorhaben ab.

GravuraufkleberGravuraufkleber Die nächsten Gravierungstermine der WSP in der PD West finden schon kommende Woche statt: Am Samstag, 18.04.2026, auf dem Gelände der Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel, Magdeburger Straße 52, und am Sonntag, 19.04.2026, auf dem Gelände der Wasserschutzpolizei in Potsdam, An der Pirschheide 11. In beiden Fällen finden die Termine von 9 bis 15 Uhr statt. Eine Anmeldung ist bis Donnerstag, 16.04.2026, möglich – entweder telefonisch unter 0331 9688-424 oder per E-Mail an infowsp.pdwest@polizei.brandenburg.de. Und nicht vergessen: Zum Termin selbst sind neben dem Motor auch ein entsprechender Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/ Kleinfahrzeugkennzeichennachweis/Bootsschein) sowie der Personalausweis mitzubringen.

Auch für weitere Hinweise, Fragen zum Wassersport oder der Sicherheit rund ums Boot steht die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West den Bürgerinnen und Bürgern unter 0331 9688-424 gern zur Verfügung. Wir wünschen allen einen guten Start, eine unfallfreie Saison und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel!

Hintergrundinformation zur WSP PD-West: An den zwei Revierstandorten Potsdam und Brandenburg an der Havel sind die Beamtinnen und Beamten für insgesamt 270 km Bundeswasserstraßen und 23 km schiffbare Landesgewässer zuständig. Die Polizeidirektion West umfasst die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming sowie die Städte Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam.

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