Kirchmöser, Untere-Havel-Wasserstraße Brandenburg an der Havel : Alkoholisierter Rudergänger
- veröffentlicht am 15.05.2026
- Polizeibericht
- Kirchmöser, Untere-Havel-Wasserstraße Brandenburg an der Havel
Im Zuge einer Sportbootkontrolle stellten Beamte der Wasserschutzpolizei am Donnerstagabend fest, dass der Rudergänger eines Sportmotorbootes unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 44-jährigen Mann einen Wert von 1,33 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ihm weiteren Verlauf zum Polizeirevier gebracht, wo eine ärztliche Blutprobentnahme erfolgte. Eine entsprechende Strafanzeige wurde aufgenommen. Den an Bord befindlichen Schiffsführer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:
Die Promillegrenzen auf dem Wasser sind analog zu denen im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten. Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es auf dem Wasser zwar nicht, dafür drohen aber hohe Geldstrafen und sogar der Entzug des Sportbootführerscheins.
Donnerstag, 14.05.2026, 18:45 Uhr