Templin Uckermark : Zeugen nach Brandstiftung gesucht und Belohnung ausgesetzt
- veröffentlicht am 12.01.2026
- Polizeibericht
- Templin Uckermark
Templin. In der Nacht von Samstag, dem 03.01.2026 zu Sonntag, dem 04.01.2026 verübten bislang unbekannte Täter zwischen 03:00 Uhr und 04:00 Uhr südlich von Templin (Landkreis Uckermark) an der Wohnanschrift des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, einen Brandanschlag auf ein dort befindliches Nebengebäude.
Ein am Tatort durch die Täter hinterlassenes Symbol deutet darauf hin, dass der Angriff in direktem Zusammenhang mit dem politischen Amt des Geschädigten steht. Es wurden Ermittlungen wegen besonders schwerer Brandstiftung gemäß § 306b StGB, i.V.m. §§ 86a StGB, 123 StGB, 303 StGB eingeleitet. Die Ermittlungen hierzu werden durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg geführt.
Die bisherigen Ermittlungen der Polizei deuten darauf hin, dass die Täter mit einem PKW in Tatortnähe gelangten und sich mit diesem nach der Tatausführung auch von dort wieder entfernten.
Die Polizei fragt:
- Wer hat die Straftat in der Nacht vom 03.01.2026 zum 04.01.2026 bemerkt und kann zu deren Aufklärung beitragen?
- Wer kann Angaben zu möglichen Tatverdächtigen machen und/oder sie beschreiben?
- Wer hat im besagten Zeitraum in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr in den räumlichen Bereichen Personen- und/oder Fahrzeugbewegungen wahrgenommen?
- Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?
Bei den Ermittlungen sind insbesondere Fahrzeug- und Personenbewegungen im Bereich der Templiner Ortsteile Groß Dölln, Groß Väter, Grunewald, Klein Dölln, Vietmannsdorf sowie dem zu Zehdenick gehörenden Ortsteil Kurtschlag von Interesse. Auch das Gebiet der Städte und Gemeinden Templin, Liebenberg, Löwenberg, Liebenwalde, Zehdenick, Gransee, Mildenberg, Fürstenberg/Havel, Neuruppin, Oranienburg, Milmersdorf, Prenzlau und Groß Schönebeck ist von Bedeutung.
In der Tatnacht herrschten Temperaturen von ca. minus 8 Grad Celsius sowie Schneefall. Die Straßenverhältnisse waren aufgrund des andauernden Schneefalls entsprechend schlecht. Angesprochen sind daher vor allem auch Jagdpächter, mobile Pflegedienste sowie Angestellte von Straßenräumdiensten.
Die für die Ermittlungen zuständige Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat aufgrund der besonderen Bedeutung und der Schwere der Straftat für sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter führen, eine Belohnung von bis zu 10.000 Euro ausgelobt.
Hinweise können bei der Polizeiinspektion Uckermark in Prenzlau unter der Rufnummer 03984/35-0, im Internet unter der Adresse
https://bb.hinweisportal.de/templin_schwere_brandstiftung oder aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle gegeben werden.
Hinweis: Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte und die ihnen gleichstellten Angestelltengruppen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.