Waldstadt Potsdam : Trickdiebe erbeuten Bargeld und Schmuck
- veröffentlicht am 09.06.2026
- Polizeibericht
- Waldstadt Potsdam
Am Dienstagmorgen meldete sich ein Angehöriger einer Frau und teilte mit, dass es am Vortag zu einem Trickdiebstahl in deren Wohnung gekommen sei. Nach ersten Erkenntnissen erschienen zur Tatzeit zwei männliche Personen an der Wohnungstür und gaben sich als Mitarbeiter einer Wohnungsbaugenossenschaft aus, um in der Wohnung Steckdosen zu kontrollieren. In dieser Zeit wurde die Geschädigte offensichtlich durch eine dieser Personen abgelenkt und die andere „überprüfte“ die Elektroanlagen. Nach dem Verlassen der Wohnung stellte die Seniorin später fest, dass Bargeld und Schmuck aus dem Arbeitszimmer fehlten. Die Ermittlungen übernahm die Kriminalpolizei. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei:
Täterinnen und Täter täuschen immer wieder eine „amtliche“ oder „berufliche“ Funktion vor oder versuchen durch vermeintliche Haustürgeschäfte, in die Wohnung ihrer späteren Opfer zu gelangen. Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. Sie denken sich immer neue „Maschen“ aus. So gab es in der Vergangenheit Fälle in denen sie behaupteten, sie kämen in amtlicher Eigenschaft/mit amtlicher Befugnis, im Auftrag der Stadt oder eines Amtes und müssen etwas in der Wohnung überprüfen. Dabei treten sie z.B. als Handwerker, Heizkostenableser, Beauftragter der Hausverwaltung, Mitarbeiter der Krankenkasse, aber auch als Kriminalbeamter, Gerichtsvollzieher, Postzusteller oder Monteure auf. Nunmehr scheint man sich des Zeitungsvertriebes als Grund für den Hausbesuch ausgedacht zu haben.
Ziel der Täter ist immer, dass das Opfer die Tür öffnet und die Täter in die Wohnung gelangen. In der Regel „arbeiten“ die Täter zu zweit. Während ein Täter das Opfer in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht die zweite Person auch unerkannt in Windeseile die Wohnung nach Bargeld und Wertgegenständen.
Verhaltenstipps:
Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung. Vergewissern Sie sich immer, wer zu Ihnen will. Gibt der Fremde vor, von einem Amt, einer Behörde oder z.B. von der Hausverwaltung zu kommen, bitten Sie um Geduld und kontaktieren Sie die entsprechende Institution, um sich zu vergewissern, dass der Besuch rechtens ist. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind.
Montag, 08.06.2026, 14:00 – 15:00 Uhr