Eberswalde Barnim : Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Hinweisbearbeitung Kinder- und Jugendpornografie (KiPo

  • veröffentlicht am 06.06.2024
  • Polizeibericht
  • Eberswalde Barnim

Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg mit seinen rund 7.000 Bediensteten ist zuständig für die Sicherheit der rund 2,5 Millionen - in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger. Das Land Brandenburg ist mit einer Fläche von 29.476 km² das fünftgrößte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und zugleich das größte der neuen Bundesländer und hat mit einer Gesamtlänge von rund 250 km die längste Außengrenze zu Polen. Der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums umfasst ein Straßennetz von 12.391 km Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie 1.637 km schiffbare Bundes- und Landeswasserstraßen einschließlich des Spreewalds.

Die Abteilung Zentrale Aufgaben/Cyber-Competence-Center /Besondere Ermittlungen, Dezernat Cyber-Competence-Center, Sachgebiet Auswertung/Ermittlungen sexualisierte Gewalt gegen Kinder/Jugendliche ist u.a. zuständig für die Beweissicherung und Auswertung mit dem Ziel der Ermittlung von Herstellern und Verbreitern einschlägiger Schriften, das Transparentmachen von Verbreitungswegen und die Identifizierung von unbekannten sexuellen Missbrauchern und Missbrauchsopfern. 

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Landekriminalamt die Stellen als

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Hinweisbearbeitung Kinder- und Jugendpornografie (KiPo)

mit Dienstort Eberswalde zu besetzen.

 

Das erwartet Sie:

Die Auswertung in der Ansprechstelle Kinder- und Jugendpornografie umfasst nachfolgende Tätigkeiten:

  • Sichtung, Sortierung und Steuerung von Nachrichten u. Hinweisen / Vorgangsablage / Speicherung
  • Prüfen und Erkennen von Gefahrenüberhängen (z.B. Hinweise auf einen womöglich noch andauernden sex. Missbrauch von Kindern)
  • Informationssammlung, -recherche und    -erfassung insbesondere in Verbunddateien, den polizeilichen Vorgangsbearbeitungs- und Auswertedateien und Vorgangsnachweisen
  • Bewertung, Zusammenführung oder Löschung von im LKA verfügbaren Daten und Aktenbeständen zur weiteren Verarbeitung (z.B. Zuordnung zu bereits bestehenden Vorgängen, Zusammenführen einzelner Datensätze in den polizeilichen Dateien)
  • Erhebung von Bestandsdaten bei Providern, EMA- und ggf. auch OSINT-Abfragen
  • Schriftverkehr im Rahmen der qualifizierten Auskunftserteilung und Informationsweitergabe
  • Erstellen und Führen einer Ermittlungsakte (Fertigung von Strafanzeigen und Ermittlungsberichten) und Erstellen einer Bilddokumentation zu den übermittelten Beweismitteln (hier müssen Hash-Sets den Original-Bilddateien zugeordnet, bewertet und ein klassifiziert sowie Bilddokumentationen zu übermittelten Videodateien erstellt werden
  • Fertigung der Strafanzeige unter Hinzuziehung notwendiger Erfassungsbelege
  • Versenden des Ermittlungsvorgangs an die zuständige Staatsanwaltschaft

 

Anforderungen:

formale Anforderungen:

Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der IT-Kommunikation, des Büromanagements oder der Verwaltung (Verwaltungsfachangestellte/r alternativ auch Rechtsanwaltsfachangestellte/r).

Mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im o.a. Bereich.  

 

fachliche Anforderungen:

  • Kenntnisse in der Datenerfassung und -bearbeitung
  • Kenntnisse von Windows-Grundlagen und dem Aufbau von relationalen Datenbanken-/Netzwerktechnologien
  • Kenntnisse im aktuellen Kommunikationsnetze-MS Office; insbesondere Excel
  • technisches Englisch

Weitere Fachkenntnisse in polizeirechtlicher Hinsicht die für die Bearbeitung des Tätigkeitsfeldes erforderlich sind, werden im Rahmen interner Fortbildungsmaßnahmen erlangt. Es handelt sich bei diesen Tätigkeiten um polizeivollzugsunterstützende Tätigkeiten.

 

Außerfachliche Anforderungen:

  • sicherer Umgang mit dem PC
  • hohe Auffassungsgabe und selbstständiges Arbeiten
  • analytisches Denkvermögen
  • Kooperationsfähigkeit/Teamfähigkeit
  • Einsatzbereitschaft/Engagement
  • Bereitschaft zur Fortbildung

 

Aufgrund der zu bearbeitenden Thematik ist ein Kontakt mit kinder- und jugendpornografischen Darstellungen arbeitstäglich gegeben. Ein hohes Maß an psychischer Belastbarkeit ist aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben zwingend erforderlich.

Zudem wird die Bereitschaft zur Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem erwartet. Diese sollte bereits im Bewerbungsschreiben erklärt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird. 

 

Wir bieten Ihnen:

Einen unbefristeten Arbeitsplatz mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).  

Ab dem 1. August 2024 wird eine Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich an Bedienstete gewährt, die überwiegend für die Sachbearbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Kinder- und Jugendpornografie im Rahmen der Untersuchung, Bewertung, Auswertung, Sichtung oder Ermittlung visueller, auditiver oder audiovisueller Daten verwendet werden.

 

Daneben bieten wir:

  • eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
  • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
  • kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse; Fitnessräume; etc.)
  • die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • (nur für Tarifbeschäftigte:) betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung

 

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.

Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.

Gleichwohl ist die Landespolizei bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen, so dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.

Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolzei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellter Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen

 

Kontakt und Informationen:

Für inhaltlich-fachliche Rückfragen zum Aufgabenbereich stehen Ihnen Frau Widhalm unter der Telefonnummer (03334) 388-1212 und für Fragen im Zusammenhang mit dem Stellenbesetzungsverfahren Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. aktuelle Zeugniskopien) bitte bis zum 28.06.2024 an das

Polizeipräsidium des Landes Brandenburg

Behördenstab, Stabsbereich Personal

Kaiser-Friedrich-Straße 143

14469 Potsdam

oder

Stab3Personal.pp@polizei.brandenburg.de

 

Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.

Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden. Sofern Sie dennoch die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wünschen, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach rechtskräftigem Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.

 

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.

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