Polizeibericht · Brandenburg an der Havel Überregional

Brandenburg an der Havel Überregional: Sachbearbeiter Waffenrecht (m/w/d)

Im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg befindet sich die Polizeidirektion West. Sie umfasst territorial die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Havelland sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam.

Es ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet die Stelle eines

Sachbearbeiter Waffenrecht (m/w/d) des allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienstes im

Stabsbereich Rechtsangelegenheiten 
(E 9b TV-L, bewertet bis A 11 BbgBesO)

am Dienstort Brandenburg an der Havel zu besetzen.

 

Aufgabengebiete:

  • Prüfung und abschließende Bearbeitung von Anträgen zur Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, insbesondere der Jäger, Sportschützen und Schießsportvereine
  • Bearbeitung waffenrechtlicher Versagungen und Widerrufe

 

Anforderungen:

Formale Anforderungen

  • abgeschlossenes Fachhochschulstudium für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Diplomverwaltungswirt oder vergleichbarer Studienabschluss Bachelor of Art

Fachliche Anforderungen

  • ausgeprägte Kenntnisse im Waffenrecht und allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht
  • Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen
  • Führerscheinklasse B

Außerfachliche Anforderungen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Ausdrucksfähigkeit
  • Kundenorientierung
  • Selbstständigkeit/ Eigeninitiative
  • Verantwortungsbewusstsein
  • hohe Auffassungsgabe
  • Teamfähigkeit

 

Wir bieten Ihnen:

  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b TV-L
  • abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • flexible Arbeitszeiten
  • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse; Fitnessräume; etc.),
  • die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung

 

Die Polizei des Landes Brandenburg unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten. Die Stelle ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet. Die Bereitschaft zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung gemäß den dienstlichen Erfordernissen unter Berücksichtigung der familiären Belange wird vorausgesetzt.

Bewerbungen von Frauen wird besonders gern entgegengesehen.

Schwerbehinderte und denen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Der Hinweis auf eine Schwerbehinderung in der Bewerbung ist wünschenswert.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.

 

Fühlen Sie sich angesprochen?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 14.04.2023 mit aussagekräftige Unterlagen, einschließlich Qualifikationsnachweisen, Abschluss- und Arbeitszeugnissen schriftlich an das                           

Polizeipräsidium
Polizeidirektion West
Stabsbereich Personalangelegenheiten
Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

oder per E-Mail: stab3.pdwest@polizei.brandenburg.de  (Anhänge im PDF-Format).

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Blaurock unter der Telefonnummer (03381) 560-2320 gern zur Verfügung.

 

Mit der Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Monaten aufbewahrt werden. Es wird um Beachtung der Datenschutzhinweise auf der Internetseite www.polizei.brandenburg.de unter der Rubrik Stellenausschreibungen gebeten.

Sofern die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen gewünscht ist, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Originalquelle: polizei.brandenburg.de