Überregional : Sachbearbeiter/innen für Ordnungswidrigkeiten/Einsprüche (w/m/d)

  • veröffentlicht am 22.04.2026
  • Polizeibericht
  • Überregional

(ZDPol) Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg ist die zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei sowie für andere Organisationsbereiche der Landesverwaltung.

 

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Dienstort Gransee, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg

 

mehrere Sachbearbeiter/innen für Ordnungswidrigkeiten/Einsprüche (w/m/d).

 

Möchten Sie die Sicherheitsarbeit der Polizei Brandenburg aktiv unterstützen? Als Sachbearbeiter/in für Ordnungswidrigkeiten/Einsprüche unterstützen Sie die Brandenburger Polizei bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.

In unserem Hause werden neben allgemeinen Verkehrsverstößen auch spezielle Ordnungswidrigkeiten, bspw. aus den Bereichen Schwerverkehr, Waffenrecht, Alkohol- und Betäubungsmittelverstöße bearbeitet.

 

Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante und vielseitige Tätigkeit als Dienstleister für die Verkehrssicherheitsarbeit und Gefahrenabwehr der Brandenburger Polizei
  • einen sicheren Arbeitsplatz durch unbefristete Einstellung mit einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe E 9a TV-L
  • Übernahme in das Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A9 BbgBesO, bei Zuversetzung bis maximal Besoldungsgruppe A8 BbgBesO, sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen
  • eine flexible familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung montags - freitags zwischen 6:00 und 21:00 Uhr unter Berücksichtigung der Abdeckung der Sprech- und Servicezeiten und die Möglichkeit der Samstagsarbeit von 6:00 bis 18:00 Uhr
  • Möglichkeit der Arbeitsortflexibilisierung (z. B. Home-Office)
  • 30 Tage Erholungsurlaub sowie dienstfrei am 24. und 31. Dezember
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Leistungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L)
  • einen Arbeitgeberzuschuss für ein ÖPNV-Firmenticket oder das Deutschland Ticket Job
  • fachliche und kompetenzstärkende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen von Fortbildungen.

 

Bewerben Sie sich, wenn Sie über:

  • einen Abschluss als geprüfte/r Rechtsfachwirt/in oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/r jeweils mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/-mann für Büromanagement mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten mind. in der EG 8 TV-L/TVöD oder
  • die Laufbahnbefähigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst verfügen.

 

Darüber hinaus erwarten wir:

  • sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • gute Auffassungsgabe und strukturiertes Denken und Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein und Engagement
  • sicherer Umgang mit gängiger Standardsoftware, insbesondere MS-Office
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kritikfähigkeit
  • kunden- und serviceorientiertes Denken und Handeln
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, alternativ Gewährleistung der Mobilität.

Wünschenswert sind:

  • Fachkenntnisse im Ordnungswidrigkeiten-, Strafprozess- und Polizeirecht
  • Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht

 

Ihre Aufgaben sind:

Erlass von Bußgeldbescheiden

  • Auswertung von Verfahrensakten mit strafrechtlichen Aspekten
  • Prüfung und Analyse des Sachverhaltes
  • Beurteilung des Grades der Vorwerfbarkeit und der Schwere der Ordnungswidrigkeit
  • Prüfung und ggf. Korrektur der Vorgangsdaten
  • Prüfung des Vorliegens von Verfahrenshindernissen (z. B. Verfolgungsverjährung)
  • Festsetzung der Geldbuße, von Nebenfolgen und Treffen der Kostenentscheidung
  • Prüfung der Einlassung von Verfahrensbeteiligten
  • Erteilung von Verwarnungen
  • ggf. Einstellung von Verfahren

 

Prüfung von Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und sonstigen Sachverhalten

  • Bearbeitung von Einsprüchen
  • Gewährung von Akteneinsicht an Behörden, Rechtsanwälte, Betroffene oder sonstige Beteiligte
  • Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung
  • Bearbeitung von Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Vorliegen neuer   Erkenntnisse nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung.

 

Wenn Sie eine Leidenschaft für rechtliche Themen haben und in einem dynamischen Umfeld arbeiten möchten, freuen wir uns sehr auf Ihre Bewerbung.

 

 

Es erwarten Sie:

  • ein motiviertes Team mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz,
  • eine umfassende Einarbeitung durch erfahrene Bedienstete der Zentralen Bußgeldstelle,
  • ein betriebliches Angebot zur Gesundheitsprävention,
  • fachliche und kompetenzstärkende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen von Fortbildungen
  • Möglichkeiten der temporären Arbeitsortflexibilisierung.

 

Ergänzende Hinweise:

Wir legen als attraktiver und durch das audit „berufundfamilie“ zertifizierter Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Teilzeitwünschen kann im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden.

 

Der ZDPol legt großen Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von Geschlecht, Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet.

 

Kontakt und Informationen

Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen gern Frau Rausch unter der Telefonnummer 03306-750-1000. Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen gerne Frau Beike unter der Telefonnummer 033702 91-116 zur Verfügung.

 

Informationen über den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg erhalten Sie auf unserer Homepage unter diesem Link.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Urkunden/Zeugnisse über Berufs- bzw. Studienabschlüsse inkl. Diploma Supplement, aktuelle Arbeitszeugnisse) per E-Mail (mit Angabe der Kennzahl im Betreff) in einer zusammengefassten pdf-Datei mit einer Größe von max. 10 MB an

 

Bewerbung.ZDPol@polizei.brandenburg.de

 

oder postalisch an den

 

Zentraldienst der Polizei

Verwaltung (V1.3 Personalgewinnung)

Kennzahl: 20/26

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen

 

unter Angabe der Kennzahl bis einschließlich 13. Mai 2026 ein.

 

Es wird empfohlen, eine Behinderung/Gleichstellung zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.

 

Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Eine Erstattung der im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten kann nicht erfolgen.

 

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.

 

Um Angabe der telefonischen Erreichbarkeit zur kurzfristigen Kontaktaufnahme wird gebeten.

 

Informationen zum Datenschutz

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte der ZDPol Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

 

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

 

Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden. Sofern Sie dennoch die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wünschen, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen.

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