Polizeibericht · Frankfurt (Oder) Überregional

Frankfurt (Oder) Überregional: Sachbearbeiter Informationssicherheit zgl. Informationssicherheitskoordinator (IFSK)

Die Polizeidirektion Ost im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg ist mit ihren rund 1.450 Bediensteten zuständig für die Sicherheit der gut 740.000 Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder).

Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass unsere Polizeikräfte ihre Kernaufgaben erfolgreich erledigen können, ist eine professionelle und leistungsstarke Polizeiverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf aller administrativen Prozesse sorgt.

So ist bei der Polizeidirektion Ost, Direktionsstab zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes zu besetzen:

Sachbearbeiter Informationssicherheit zgl. Informationssicherheitskoordinator (IFSK) bei der Leiterin/dem Leiter des Direktionsstabes der Polizeidirektion Ost ( m / w / d )

zu besetzen. Der Dienstort ist Frankfurt (Oder).

 

Arbeitsaufgaben:

  • Beratung der/des Informationssicherheitsbeauftragten der Behörde (IFSB)
  • fachliche Anleitung und Beratung der nachgeordneten Organisationseinheiten
  • Initiierung/ Erstellung von Standards zur Informationssicherheit
  • Abnahme, Initiierung und Kontrolle von Sicherheits­konzepten zu den vorhandenen/ künftigen IT-Verfahren
  • Fortschreibung der Datenbank zur polizeilichen Informationssicherheit
  • Erstellen/ Überarbeiten und Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften zur Informationssicherheit für das Polizeipräsidium
  • Umsetzung der Vorschriften zur Informationssicherheit
  • Bewertung von IT-Sicherheitslagen
  • Untersuchung von IT-Sicherheitsvorfällen und Notfallvorsorge
  • Mitwirkung bei internen und externen Audits sowie Revisionen im Bereich Informationssicherheit
  • Mitarbeit in Gremien, Arbeits- und Projektgruppen
  • Mitarbeit in internen Arbeits- und Projektgruppen sowie zentralen Fachgremien des Landes (z.B. IT-Sicherheitsboard)
  • Mitwirkung bei der Initiierung, Erstellung und Fortschreibung von Standards bzw. Konzepten zur Informationssicherheit
  • Mitarbeit in BAO-Lagen

 

Anforderungen:

Allgemeine Voraussetzungen

  • Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst    oder    einschlägige abgeschlossene Hochschulausbildung (Informatik bzw. angewandte Informatik / Bachelor of Science)   oder   sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen (Berufsausbildung als Fachinformatiker/in, Technische Systemelektroniker/in, IT-System-Kaufmann/frau, IT-System-Elektroniker/in)
  • Erfahrungen im Bereich der Informationssicherheit (wünschenswert)

Fachliche Voraussetzungen

  • Ausbildung zur/zum zertifizierten IT-Sicherheitsbeauftragten 1)
  • Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheitstechnik
  • Erfahrungen im Umgang mit BSI-Standards 2)
  • Erfahrungen im Umgang mit einem Grundschutztool 2) 
  • Überblick über die polizeiliche IT-Landschaft
  • Erfahrungen im Umgang mit IT-Architekturmodellen
  • Kenntnisse über Standards der Informationssicherheit in der Polizei BB
  • Polizeiliches Organisationswissen (Aufgaben, Prozesse, Aufbau- und Ablauforganisation)
  • Organisationserfahrung

Außerfachliche Voraussetzungen

  • Abstraktionsfähigkeit (Verknüpfung auf strategischer Ebene)
  • Kommunikations- und Präsentationsfähigkeit
  • strukturiertes und systematisches Arbeiten
  • gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • gutes Verhandlungsgeschick
  • Bereitschaft, neues Wissensgebiet zu erschließen und anzuwenden
  • Kooperations-/Teamfähigkeit

 

Wir bieten Ihnen:

  • einen sicheren Arbeitsplatz durch unbefristete Einstellung nach der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages der Länder (TV-L)
  • Leistungen nach dem TV-L (z.B. 30 Tage Erholungsurlaub, Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung der VBL, vermögenswirksame Leistungen)
  • abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • flexible Arbeitszeiten
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • fachliche und kompetenzstärkende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen von Fortbildungen
  • die Möglichkeit zum Bezug eines VBB-Firmentickets

 

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt das Polizeipräsidium großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.

Das Polizeipräsidium fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.

Seine besondere Verpflichtung sieht das Polizeipräsidium in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende mit Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Hinweis auf eine Schwerbehinderung in der Bewerbung ist wünschenswert.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird. Darüber hinaus erfordert die Tätigkeit eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 (Ü 2), die durch den Dienstherrn/ Arbeitgeber vorgenommen wird.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich bitte mit aussagekräftigen Unterlagen, einschließlich Qualifikationsnachweisen, Abschluss- und Arbeits(zwischen)zeugnissen, bis zum 25.09.2022 auf dem Postweg beim:

                                        Polizeipräsidium Land Brandenburg

                                                      Polizeidirektion Ost

                                                         Stabsbereich 3

                                                       Nuhnenstraße 40

                                                   15234 Frankfurt (Oder)

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Karras unter der Telefonnummer (0335) 561-2311 gern zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit der Durchführung von Stellenbesetzungs-/Bewerbungsverfahren verarbeitet das Polizeipräsidium Daten von Ihnen. Über die Verarbeitung Ihrer Daten möchte das Polizeipräsidium Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit den Datenschutzhinweisen informieren, die Sie unter www.polizei.brandenburg.de unter „Rechtliche Hinweise“ finden oder auf Anforderung in schriftlicher Form erhalten können.

Sofern Sie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

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[1])    Die Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht absolviert sein, ist jedoch zwingende Voraussetzung für eine dauerhafte Verwendung als Sachbearbeiter(in) Informationssicherheit.

2)    wünschenswert

Originalquelle: polizei.brandenburg.de