Polizeibericht · Potsdam Überregional

Potsdam Überregional: Leiterin/ Leiter (w/m/d)* der Arbeitsgruppe Disziplinarermittlung

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Zentraldienst der Polizei (ZDPol)

 

eine Leiterin/ einen Leiter (w/m/d)* der Arbeitsgruppe Disziplinarermittlung

(je nach Erfüllung der personen- und tätigkeitsbezogenen tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. bis Besoldungsgruppe A 14 BbgBesO)

 

am Dienstort Potsdam.

 

Der ZDPol ist die zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei des Landes Brandenburg, aber auch für andere Bereiche der Landesverwaltung.

 

Das erwartet Sie:

Die Ermittlungsaufgaben in behördlichen Disziplinarverfahren werden für den gesamten Polizeibereich durch die Arbeitsgruppe Disziplinarermittlung wahrgenommen. Die Arbeitsgruppe wird grundsätzlich in allen behördlichen Disziplinarverfahren mit der Aufklärungsarbeit beauftragt.

 

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

Führungsaufgaben:

  • Führung der Arbeitsgruppe Disziplinarermittlung, mit Personalverantwortung für drei Mitarbeitende
  • persönliche Anleitung und Kontrolle wesentlicher Vorgänge

Fachaufgaben:

  • Zentrale Ansprechperson der Polizeibehörde und -einrichtungen in Disziplinarangelegenheiten und behördlichen Disziplinarverfahren
  • Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern wie Personalstellen, Bevollmächtigten, Rechtsbeiständen, Staatsanwaltschaften u. a.
  • Aufklärung komplexer disziplinarer Sachverhalte unter Ausschöpfung aller Beweismittel
  • Durchführung von Anhörungen und Vernehmungen
  • Entscheidung über Beweisanträge
  • beweis- und disziplinarrechtliche Würdigungen
  • Erstellung von Ermittlungsberichten als Grundlage einer objektiven Abschlussentscheidung

Das bringen Sie mit:

formale Anforderungen:

Volljuristin/ Volljurist (w/m/d)*

Für eine erfolgreiche Bewerbung sind darüber hinaus die folgenden Kriterien von besonderer Bedeutung:

fachliche Voraussetzungen

  • gute Kenntnisse im Beamtenrecht, insbesondere des Disziplinarrechts
  • gute Kenntnisse im Verwaltungs- und Strafrecht

außerfachliche Voraussetzungen

  • stark ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowohl mündlich als auch schriftlich
  • ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Objektivität
  • Motivationsfähigkeit sowie Entscheidungskompetenz
  • methodisches Vorgehen sowie Sorgfalt
  • soziale Kompetenzen und psychologisches Geschick
  • Engagement, Flexibilität, Einsatzbereitschaft

Mit Blick auf die mit der Funktion verbundenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten ist zudem eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) nach dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BbgSÜG) vorgesehen. Die Bereitschaft, bei Einstellungsabsicht diese Sicherheitsüberprüfung durchführen zu lassen, ist im Bewerbungsschreiben zu erklären.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz abgefordert wird.

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit der Bewertung nach Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) sowie die Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen
    bzw.
    die statusamtsgleiche Übernahme bis A 14 BbgBesO bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
  • eine anspruchsvolle und zugleich herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
  • bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
  • grundsätzlich flexible Arbeitszeiten (ohne feste Kernzeitregelung)
  • die Möglichkeit zum Bezug eines VBB-Firmentickets (Arbeitgeberzuschuss)
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung im Beschäftigungsverhältnis
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.

Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig u. a. von deren Geschlecht, sexueller Identität, ethnischer Herkunft und Religion. Weiterhin sind wir bestrebt, den Frauenanteil im höheren Dienst zu erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Hinweis auf eine Behinderung ist im Bewerbungs-schreiben anzugeben.

Kontakt und Informationen

Ihre aussagekräftige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweis Zeugniskopien etc.) senden Sie bitte bis zum 31. August 2022 an das

 

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

- Referat 43 -

Postfach 60 11 65

14411 Potsdam

oder an

Polizei-Personal@mik.brandenburg.de.

 

Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 6 MB ist. Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht ersetzt werden.

Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer Personalstelle zu tätigen.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Stellenbesetzungsverfahren steht Ihnen Frau Juhr unter der Telefonnummer 0331 866-2435 gern zur Verfügung, für inhaltlich-fachliche Rückfragen zum Arbeitsbereich die Ermittlungsführerin beim ZDPol, Frau Sander, unter 0331 9688-323.

Es wird um Beachtung der nachstehenden Datenschutzhinweise gebeten.

(w/m/d) *  steht für weiblich/ männlich/divers


 

Informationen zum Datenschutz

Das Ministerium des Innern und für Kommunales verarbeitet im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen personenbezogenen Daten von Ihnen. Im Folgenden werden Sie gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung dieser Daten informiert.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Datenerhebung ist das

 

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13

14467 Potsdam

Deutschland

Telefon: +49 331 866-0

E-Mail: Poststelle@mik.brandenburg.de

Internet: mik.brandenburg.de

 

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Henning-von Tresckow-Str. 9-13

14467 Potsdam

Deutschland

Telefon: +49 331 866-2230

E-Mail: Datenschutzbeauftragter@mik.brandenburg.de

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeitet und an die Abteilung 4 des MIK sowie, soweit diese fachlich zuständig sind, an das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg bzw. den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg weitergegeben, um das Stellenbesetzungsverfahren sachgerecht bearbeiten zu können. Sofern Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolvieren und ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit Ihnen zustande kommt, werden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten des Weiteren zum Zwecke der Eingehung und Durchführung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses verarbeitet. Eine Verwendung der Daten für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der Bewerbung oder dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis stehen, erfolgt nicht.

Die Angabe von Gesundheitsdaten, wie u.a. vorliegende Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung, im Sinne von Art. 9 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 15 DSGVO ist für Sie freiwillig. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, damit die aus dem Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nachgekommen werden können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) bzw. § 94 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) verarbeitet. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheits-daten wie Daten zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BbgDSG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten ist nach Art. 4 Nr. 9 DSGVO der:

Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB)

Steinstraße 104-106

14480 Potsdam

Deutschland

 

Der ZIT-BB betreibt die Server, auf denen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt (Auftragsverarbeiter). Eine Datenverarbeitung im Sinne der Datenpflege wird vom ZIT-BB nicht durchgeführt.

Mit Bezug auf die in der Ausschreibung benannte künftige Einstellungsbehörde werden die personenbezogenen Daten an den

Zentraldienst der Polizei

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen OT Wünsdorf

Deutschland

weitergeleitet.

 

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Sollte ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit dem MIK zustande kommen, werden die Daten auch nach Ablauf von sechs Monaten gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden in diesen Fällen so lange gespeichert und verarbeitet, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung des Arbeits- und Dienstverhältnisses erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das MIK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

7. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie diese wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Telefon: +49 33203 356-0

Telefax: +49 33203 356-49

E-Mail: Brandenburg.de" class="htmllink">Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter www.lda.brandenburg.de entnehmen.

8. Erforderlichkeit der Bereitstellung von Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Das MIK benötigt Ihre Daten, um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.

Die Angabe Ihrer Gesundheitsdaten ist freiwillig. Ohne Angabe der Gesundheitsdaten können die aus dem Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte nicht ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nicht nachgekommen werden.

Originalquelle: polizei.brandenburg.de