BAB24/Neuruppin Ostprignitz-Ruppin : Großkontrolle an der Autobahn
- veröffentlicht am 12.06.2025
- Polizeibericht
- BAB24/Neuruppin Ostprignitz-Ruppin
Auf dem Parkplatz Rossower Heide an der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Wittstock haben Polizeibeamte der Verkehrspolizei gestern in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr Kontrollen durchgeführt. Bei den Maßnahmen wurden insgesamt 43 in- und ausländische Fahrer kontrolliert, bei denen keine Fahrzeugmängel festgestellt werden konnten. Bei drei Fahrzeugen konnte jedoch eine Überladung festgestellt werden. Ein in Deutschland zugelassener Anhänger war um 43 Prozent überladen. Es folgten die Untersagung der Weiterfahrt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Beamten stellten einen Fahrer eines Kleintransporters fest, der offenbar sein Mobiltelefon während der Fahrt benutzte. Weiterhin fiel ein Deutscher auf, dessen Kind nicht ausreichend durch eine Sitzerhöhung gesichert war. Bei einer Kontrolle eines 28-jährigen Mannes aus dem Kosovo stand der Verdacht eines Drogenkonsums im Raum. Ein freiwilliger Test wurde durchgeführt, der den Verdacht bestärkte. Es folgte eine Blutprobenentnahme und die Aufnahme einer Straf-und Ordnungswidrigkeitenanzeige, eine Sicherheitsleistung wurde erhoben. Ein Verstoß wegen einer fehlenden Haftpflichtversicherung beging ein Fahrer eines deutschen Kleintransporters. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, ein Strafverfahren ist ebenfalls eingeleitet worden. Ein polnischer Staatsbürger wurde im Zuge der Kontrollaktion ebenfalls kontrolliert. Sein, in Polen zugelassener Pkw hatte an beiden Vorderrädern abgefahrene Reifen, diese waren bis auf das Kord heruntergefahren. Auch hier untersagte man die Weiterfahrt, ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Im Zuge der Beendigung der Kontrollstelle konnte zwischen der Anschlussstelle Herzsprung und der Raststätte Walsleben in Fahrtrichtung Berlin ein VW festgestellt werden, dessen hinteres Kennzeichenschild mit zwei Hauptuntersuchungsplaketten versehen war. Bei der Kontrolle erkannten die Beamten, dass das vordere Kennzeichenschild kein Siegel hatte und das Kennzeichen ohnehin nicht für den VW ausgegeben war. Der 27-jährige afghanische Fahrer konnte zudem keine Fahrerlaubnis vorweisen.