Silokanal Brandenburg an der Havel : Geschwindigkeitskontrollen auf dem Wasser

  • veröffentlicht am 13.07.2026
  • Polizeibericht
  • Silokanal Brandenburg an der Havel

Die Wasserschutzpolizei hat am Sonntagnachmittag von 15 bis 17 Uhr im Bereich der Quenzbrücke Geschwindigkeitsmessungen am Wasser mittels Lasergerät durchgeführt. Innerhalb der zwei Stunden wurden in beiden Richtungen insgesamt 37 Wasserfahrzeuge gemessen. Hierbei wurden fünf Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Während es in drei Fällen bei einem Verwarngeld blieb, mussten in zwei Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet werden: Ein Wassermotorrad wurde mit 37 km/h statt der erlaubten zwölf km/h gemessen; zudem war ein Sportmotorboot mit gemessenen 30 km/h statt der erlaubten neun km/h unterwegs. Die Bußgelder in beiden Fällen liegen im hohen dreistelligen Bereich.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

Sonntag, 12.07.2026, 14:47 Uhr

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