Überregional : Entschärferin/Entschärfer (m/w/d) für unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
- veröffentlicht am 10.08.2026
- Polizeibericht
- Überregional
Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg mit seinen derzeit rund 7.300 Bediensteten trägt zur Sicherheit der fast 2,6 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.
Dabei unterstützt das dem Polizeipräsidium zugeordnete Landeskriminalamt als „Service- und Dienstleister“ die regionalen Polizeidienststellen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung von Straftaten und führt in speziellen Phänomenbereichen und in herausragenden Lagen auch selbst die Ermittlungen.
Die Abteilung Kriminaltechnisches Institut (KTI) beim Landeskriminalamt stellt das zentrale Expertisenlabor für die Polizei des Landes Brandenburg. Hier werden im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizeidienststellen Beweismittel in Strafverfahren analysiert und begutachtet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Landeskriminalamt, Abteilung Kriminaltechnisches Institut die Stelle
einer Entschärferin / eines Entschärfers (m/w/d) für unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
im Dezernat Erkennungsdienst/ Tatortdienst/ USBV
in Vollzeit zu besetzen.
Der Dienstort ist Eberswalde.
Das erwartet Sie:
Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Gefahrenabwehr bei USBV-Verdacht mit wesentlichen Aufgaben
- im Prüfen, Entschärfen, Sichern, Transport und Beseitigung am/vom Ereignisort
- in der Sachbearbeitung mit USBV, Explosivstoffen, Kriegswaffen gem. Kriegswaffenliste in ausgewählten Fällen und mit pyrotechnischen Gegenständen
- in der Lagerung von USBV, Explosivstoffen und Kriegswaffen
- in der Vernichtung von Sprengstoffen und USBV
- in der Instandhaltung und Wartung der Führungs- und Einsatzmittel sowie der Einsatzfahrzeuge mit besonderer Technik.
Zudem unterstützen Sie insb. bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit USBV, im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation und auch bei CBRN-Gefahrenlagen sowie in Sicherungseinsätzen bei Veranstaltungen mit Schutzpersonen. Sie nehmen an der Entwicklung und Erprobung von Einsatzmitteln, -taktiken und Entschärfungsgeräten, am fachlichen Austausch auf Symposien und in Workshops sowie an Übungen teil.
Anforderungen:
formale Anforderungen
Die Ausschreibung richtet sich an staatlich geprüfte Technikerinnen / staatlich geprüfte Techniker mit der Qualifikation Spreng- und Sicherheitstechnik oder Sprengbefugte/r
oder
an Bewerberinnen und Bewerber mit einer Ausbildung bei der Bundeswehr zur Kampfmittelbeseitigerin/ zum Kampfmittelbeseitiger mit mindestens sechsmonatiger praktischer Einsatzerfahrung.
Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerberinnen und Bewerber mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechender Tätigkeit.
fachliche Anforderungen
Voraussetzung für die Übertragung der Tätigkeit ist eine vorherige Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) nach dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Eine weitere Voraussetzung ist das Erfüllen der Gesundheitsnormen für USBV-Entschärfer/innen durch Bestehen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorgeuntersuchungen gem. ArbMedVV für Feuchtarbeit sowie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Infektionsgefährdung, Lärm, sowie das Tragen von Atemschutzgeräten bis zur Gruppe 3 (über 5kg).
Eine mögliche Einstellung erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss der Sicherheitsüberprüfung und dem Erfüllen der Gesundheitsnorm.
weitere Voraussetzungen
- Bereitschaft zur regelmäßigen Aus- und Fortbildung im Bundesgebiet
- uneingeschränkte Bereitschaft zum Verrichten von Rufbereitschaften und Diensten zu unregelmäßigen Zeiten (Landesrufbereitschaft 24/7)
falls nicht vorhanden, Erwerb im Rahmen der Ausbildung während des Arbeitsverhältnisses:
- nachgewiesene Befähigung zur/zum Sprengstoffermittlungsbeamtin/-beamten sowie zur/zum USBV-Entschärferin/Entschärfer, insb. durch
- Sprengbefähigung gem. PDV 403 und gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Munitionsfachkunde
- ADR-Bescheinigung - Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1
- Führerschein der Klassen BE, C1E, CE
- Fachkunde im Strahlenschutz zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der zerstörungsfreien Werkstoff-prüfung (ZfP)
- abgeschlossene Ersthelferausbildung und anschließende Ausbildung „Taktische Notallmedizin“
- Einweisung und Schulung zum Führen der Spezialtechnik USBV
Wir bieten Ihnen:
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) und die Zahlung einer außertariflichen Zulage für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen.
Daneben bieten wir:
- eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
- ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
- flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
- kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
- bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
- (nur für Tarifbeschäftigte:) betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung.
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.
Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Kontakt und Informationen
Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen Herr Giard unter der Telefonnummer (03334) 388-4400. Für Fragen zum Bewerbungs-/Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. Arbeitszeugnissen)
bis zum 1. September 2026 an das
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Personal
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
oder
bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personalführenden Stelle zu tätigen.
Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden.
Sollten Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, kontaktieren Sie uns zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.
Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur dann in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, wenn dem Bewerbungsschreiben ein Lebenslauf sowie der Nachweis über die erforderliche Qualifikation beigefügt sind. Aktuelle Arbeitszeugnisse sollten ebenfalls beigefügt werden. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen/ Dolmetscher oder Übersetzerinnen/ Übersetzer.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.