Werder Potsdam : eine Musikerin/einen Musiker (m/w/d) für das Instrument Klarinette

  • veröffentlicht am 30.04.2024
  • Polizeibericht
  • Werder Potsdam

Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg sucht für das Landespolizeiorchester Brandenburg im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

eine Musikerin/einen Musiker (m/w/d) für das Instrument Klarinette

 

 

Die Stelle ist unbefristet in Teilzeit mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen.

Der Dienstort ist Werder an der Havel, Ortsteil Petzow. Gesamtproben finden am Standort Potsdam-Eiche statt.

 

Das Polizeipräsidium mit seinen rund 7000 Bediensteten trägt zur Sicherheit der rund 2,5 Millionen – in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.

 

In diesem Kontext leistet das im Leitungsbereich des Polizeipräsidiums angebundene Landespolizeiorchester durch sein musikalisches Wirken einen ganz wesentlichen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und des Landes Brandenburg. Mit jährlich mehr als 100 Konzerten sowohl in Schulen wie auch für Seniorinnen und Senioren unterstützt das Landespolizeiorchester die polizeiliche Präventionsarbeit. Es spielt aber auch bei öffentlichen Konzerten in den Konzerthäusern des Landes Brandenburg sowie bei dienstlichen Veranstaltungen der Polizei, des Landesparlaments und der Landesregierung. Dabei sind Open-Air Veranstaltungen oder Konzerte auf öffentlichen Plätzen für das beliebte und geschätzte Berufsorchester, dessen Repertoire von großen bläsersinfonischen Originalwerken über Oper, Operette und Musical, bis hin zu Cross-Over-Projekten aus Pop, Rock und Jazz reicht, keine Fremdwörter.

 

Das bringen Sie mit:

 

formale Anforderungen:

 

Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium als Diplomorchestermusikerin oder -musiker, Diplommusiklehrerin oder -lehrer oder Bachelor of Music.  

 

oder

 

eine vergleichbar bzw. abgeschlossene Ausbildung an einer staatlichen Musikschule.

 

weitere Voraussetzungen:

 

  • musikalische Stilsicherheit sowohl im Jazz- und Popbereich wie auch im klassischen Sinne
  • Deutschkenntnisse Level B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung)
  • Engagement, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit und Kollegialität
  • Bereitschaft, die Interessen der Polizei des Landes Brandenburg nach innen und außen zu vertreten
  • Bereitschaft zu Auftritten auch an den Wochenenden und/oder Feiertagen sowie in den Abendstunden

(Die Arbeitszeit richtet sich nach der zwischen dem Polizeipräsidium und dem Personalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der beschäftigten Musikerinnen und Musiker beim Landespolizeiorchester Brandenburg.)

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Auswahlverfahren neben dem Probespiel einem Gespräch beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikationssprache Deutsch ist.

Zudem wird bei Einstellungsabsicht ein Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde verlangt.

 

Das bieten wir Ihnen:

 

Einen Arbeitsplatz mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a gemäß den Regelungen zur Eingruppierung von beschäftigten Musikerinnen und Musikern im Polizeiorchester Brandenburg.

 

Darüber hinaus bieten wir:

  • eine musikalische Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • die kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
  • die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung

 

 

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.

Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.

Ihre besondere Verpflichtung sieht die Polizei des Landes Brandenburg in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit entsprechenden Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über die geforderte Qualifikation/über den geforderten Abschluss sowie ggf. aktuelle Arbeitszeugnisse) bis zum 31.05.2024 an das

 

Polizeipräsidium des Landes Brandenburg

Behördenstab, Stabsbereich Personal

Kaiser-Friedrich-Straße 143

14469 Potsdam

oder

Stab3Personal.pp@polizei.brandenburg.de

14469 Potsdam

 

Die Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs-/bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer.  

 

Senden Sie uns nur Kopien Ihrer Unterlagen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und Schutzfolien, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet werden. Sofern die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen gewünscht ist, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.

 

Hinweise zum Datenschutz:

 

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.

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