Schwielowsee, Ferch Potsdam-Mittelmark : Betrug mit Online-Banking-App

  • veröffentlicht am 11.11.2024
  • Polizeibericht
  • Schwielowsee, Ferch Potsdam-Mittelmark

Am Freitagnachmittag meldete sich eine Frau aus Ferch bei der Polizei und gab an, mutmaßlich Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Die Frau berichtete, sie habe bereits am Mittwoch einen Anruf erhalten, bei dem sich eine bislang unbekannte Person als Bankvertreter ausgab und behauptete, ihre Handy-App zum Onlinebanking benötige eine höhere Sicherheitsstufe. Dabei erlangten der oder die Täter im Verlauf des Telefonats offenbar Zugriff auf das Konto der Frau und hoben das gesamte Bargeld ab. Dabei entstand ein Schaden im fünfstelligen Bereich. Dass ihr Konto leer war, stellte die Frau jedoch erst am Freitag fest und verständigte daraufhin die Polizei. Es wurde eine Anzeige wegen Betrugs aufgenommen und weitere Ermittlungen eingeleitet.

Die Polizei will über die Vorgehensweisen informieren, damit weitere Schadensfälle möglichst verhindert werden können.

So funktioniert die Masche mit den falschen Bankmitarbeitern:

In der Regel erfolgt der Anruf des angeblichen Bankmitarbeiters überraschend, nicht selten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Bankfiliale. Im Display des Telefons erscheint dabei in einigen Fällen tatsächlich die korrekte Rufnummer des kontoführenden Instituts. Diese ist heute mit einfachen technischen Tricks zu fälschen.

Zunächst weist der falsche Bankmitarbeiter den Angerufenen häufig auf ein angebliches Problem mit dessen Konto hin. Es geht fast immer um die Sicherheit im Onlinebanking, Sicherheitsabfragen oder eine dubiose Falschüberweisung von dem Konto, welche die Bank angeblich stoppen möchte. Die rhetorisch geschulten Anrufer verwickeln die Bankkunden in ein Gespräch und entlocken dabei ganz geschickt TAN-Nummern oder Freischalt-Codes. In einigen Fällen veranlasste der kriminelle Anrufer sogar aus dem gekaperten Onlinebanking heraus die Zustellung neuer Banken-App-Zugangsdaten mit Sicherheitscodes per Post an den Kunden und fragte den Briefinhalt am Telefon – vorgeblich zum Datenabgleich – ab.

Im Erfolgsfall hat der Anrufer Zugriff auf das komplette Kontovermögen des Angerufenen und kann Überweisungen ausführen, eine virtuelle Zahlungskarte auf einem Mobiltelefon erstellen und damit sowohl einkaufen wie auch Bargeld am Automaten abheben oder das TAN-Verfahren auf ein eigenes Mobilgerät ummelden.

Die Kriminalpolizei rät:

  • Geben Sie niemals persönliche Daten oder Bankdaten am Telefon preis! Gesundes Misstrauen schützt.
  • Beenden Sie das Gespräch, wenn Sie den leisesten Verdacht hegen, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte und verständigen Sie unverzüglich Ihre Bank.
  • Falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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